Die EuVTVO – VO(EG 805/2004 vom 21.04.2004 – hat den Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen in Zivil- und Handelssachen eingeführt. Die EuVTVO stellte den ersten Schritt auf dem Weg des europäischen Zivilprozessrechts zur Überwindung des Exequatur dar. Seit mit der Brüssel Ia-VO das Erfordernis des Exequatur allgemein abgeschafft wurde, ist die EuVTVO nur noch für gerichtliche Entscheidungen relevant, die noch nicht in den Anwendungsbereich der Brüssel Ia-VO fallen.